Samstag, 18. August 2012

Merkel und die Muschis

Frau Merkel sagt: "Den Prozess gegen Mitglieder der Band Pussy Riot habe ich mit Besorgnis verfolgt. Das unverhältnismäßig harte Urteil steht nicht im Einklang mit den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie [...]".

Die Schlagwörter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschwürde werden eigentlich in jeder Diskussion herangezogen. Nie jedoch auf unseren Paragraphen 124 StGBverwiesen. Denn auch in unserem Land kann ein schwerer Hausfriedensbruch mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. -> §124


2 Kommentare:

  1. Im Falle von Pussy Riot würde allerdings §167 eher zutreffen:
    § 167
    Störung der Religionsausübung

    (1) Wer
    1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
    2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.

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  2. http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article108691089/Demonstration-im-Koelner-Dom.html

    Diese Menschen bekommen dann bestimmt noch Applaus.

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