Frau Merkel sagt: "Den Prozess gegen Mitglieder der Band Pussy Riot habe ich mit Besorgnis
verfolgt. Das unverhältnismäßig harte Urteil steht nicht im Einklang mit
den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie [...]".
Die Schlagwörter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschwürde werden eigentlich in jeder Diskussion herangezogen. Nie jedoch auf unseren Paragraphen 124 StGBverwiesen. Denn auch in unserem Land kann ein schwerer Hausfriedensbruch mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. -> §124
Im Falle von Pussy Riot würde allerdings §167 eher zutreffen:
AntwortenLöschen§ 167
Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article108691089/Demonstration-im-Koelner-Dom.html
AntwortenLöschenDiese Menschen bekommen dann bestimmt noch Applaus.